Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Antworten basierend auf dem BAG-Urteil 1 ABR 22/21 und den relevanten Gesetzen (ArbSchG, ArbZG, BetrVG).

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Minijobber?
Ja. Das BAG-Urteil unterscheidet nicht nach Beschäftigungsform. Minijobber, Teilzeitkräfte und Auszubildende unterliegen der Pflicht. Quelle: BAG 1 ABR 22/21.
Reicht eine Excel-Tabelle zur Zeiterfassung?
Grundsätzlich ja. Das System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Elektronische Erfassung ist nicht vorgeschrieben — aber ab 2026 geplant.
Was ist mit Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt — aber mit Dokumentationspflicht. Mitarbeiter können ihre Zeit selbst einteilen, müssen sie aber erfassen.
Wer ist ein 'leitender Angestellter' im Sinne des Gesetzes?
Nach § 5 Abs. 3 BetrVG: Nur wer zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern berechtigt ist ODER Generalvollmacht/Prokura hat. Ein Abteilungsleiter ohne diese Befugnisse ist kein leitender Angestellter.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Bis zu 30.000 EUR pro Verstoß nach § 22 ArbZG. Bei mehreren Mitarbeitern ohne Erfassung kann sich das schnell summieren.
Sind Kirchen von der Pflicht ausgenommen?
Nur der liturgische Bereich (Pfarrer, Kirchenmusiker) nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG. Verwaltungsmitarbeiter, Sekretariat und andere nicht-liturgische Beschäftigte unterliegen der Pflicht.
Was muss genau erfasst werden?
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Das System muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
Gilt das auch für Chefärzte im Krankenhaus?
Chefärzte können unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG fallen, wenn sie die Voraussetzungen für leitende Angestellte erfüllen. Für Pflege, Oberärzte und Assistenzärzte gilt die volle Pflicht.
Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens 2 Jahre nach § 16 Abs. 2 ArbZG.
Ab wann gilt die Pflicht?
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Die Pflicht besteht bereits jetzt, auch wenn der Gesetzgeber noch keine detaillierten Regelungen erlassen hat.
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